Mittelweiterleitung ins Ausland | Achtung Gemeinnützigkeit
Viele Nonprofit-Organisationen (NPOs) mit Sitz in Deutschland unterhalten Beziehungen zu Partnern im Ausland. Die Form der Zusammenarbeit kann dabei ganz unterschiedlicher Natur sein. Am häufigsten wird mit sog. Mittelweiterleitungen gearbeitet, bei der die deutsche NPO einen Teil ihrer Gelder an die ausländische NPO weitergibt. Unterschätzt werden dabei häufig die Risiken, die mit der Mittelweitergabe einhergehen, wenn hierbei nicht alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Oftmals geschieht dies, weil die Anforderungen gar nicht bekannt sind. Die Nichtbeachtung kann schlimmstenfalls zum Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus führen.
Grund genug für uns das Thema Mittelweiterleitung ins Ausland einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. WINHELLER-Rechtsanwalt Elmar Krüsmann wird in diesem 60-minütigem Webinar auf die wichtigsten Fragen eingehen.
Inhalte:
- Was bedeutet Mittelweiterleitung?
- Wie grenzt sich die Mittelweiterleitung von anderen Formen der Zweckverwirklichung im Ausland ab?
- Welche Anforderungen stellt das Gemeinnützigkeitsrecht an Mittelweiterleitungen?
- Häufige Fehler bei der Zusammenarbeit mit Auslandspartnern
- Tipps für die rechtssichere Mittelweiterleitung
Empfehlung: Organisationen aus Deutschland
Dieses Webinar wird ermöglicht durch:
Webinarreihe: Recht um Elf
Elmar Krüsmann
Elmar Krüsmann ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei WINHELLER. Er berät Nonprofit-Organisationen (Stiftungen, Vereine, gGmbHs) sowohl im Rahmen der Errichtung, etwa zur Satzungsgestaltung und der Rechtsformwahl, als auch zu sämtlichen laufenden gemeinnützigkeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen.