Nutzungsbedingungen
Haus des Stiftens für Unternehmen und Non-Profits gGmbH (Haus des Stiftens) bietet eine Vielzahl von verschiedenen Angeboten für Unternehmen, Non-Profits und Förderer. Die jeweiligen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen werden Ihnen im Zusammenhang mit den entsprechenden Angeboten zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle informieren wir Sie über die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen für unsere Webinare, unsere FörderApp und die „KI verein(t) Awards“ 2025 sowie über den Digital-Report 2020 der Haus des Stiftens gGmbH.
Bedingungen für die Teilnahme an Webinaren
Haus des Stiftens bietet Engagierten von Non-Profit-Organisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz Zugang zu Wissensspenden in Form von Experten-Webinaren. Für die Teilnahme an den Webinaren gelten folgende Bedingungen:
- Der Link zum Webinar ist ausschließlich für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Präsentationen der Referenten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Präsentationen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Verfassers gestattet. Das gleiche gilt für andere Schutzrechte (wie Markenrechte).
- Unsere Experten für die Webinare wählen wir mit Sorgfalt aus. Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Auswahl, insbesondere bei rechtsbezogenen Zusammenstellungen, können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Weiter dienen die Webinare ausschließlich zur Information und können insbesondere bei Themen mit Rechtsbezug eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
- Wenn Sie nach der Anmeldung feststellen, dass Ihnen eine Teilnahme an dem Webinar nicht möglich ist, bitten wir Sie um Stornierung. Den Link dazu finden Sie am Ende der Bestätigungsmail.
- Verfügbarkeit und Funktion des Webinar-Angebots können nicht jederzeit und/oder unterbrechungsfrei gewährleistet werden. Das Angebot kann gleich aus welchen Gründen vorzeitig beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber uns oder unseren eingeschalteten Dienstleistern entstehen.
- Die Anmeldung zu den Webinaren und deren technische Organisation erfolgt über LogMeIn, Inc. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen unter https://www.hausdesstiftens.org/Datenschutz/ und die Datenschutzbestimmungen der Webinar-Organisatoren, um zu erfahren, wie Ihre Daten geschützt und in welchem Umfang sie verwendet und offengelegt werden.
- Haus des Stiftens haftet insbesondere nicht bei Webinaren für die Verfügbarkeit oder Beschaffenheit der LogMeIn-Plattform. Sollten während eines Webinars technische Probleme auftreten, übernimmt Haus des Stiftens hierfür keine Garantien.
Bedingungen für die Spendenabwicklung der FörderApp
Haus des Stiftens ist eine gemeinnützige Organisation zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Dazu hat das Haus eine Online Spendenmöglichkeit geschaffen, die es Förderern ermöglicht gemeinnützigen Organisationen einfach, günstig und gezielt zu fördern. Bei Online-Zahlungswegen wie PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung übernimmt Haus des Stiftens die finanzielle Abwicklung, stellt die Zuwendungsbestätigung aus, überweist die Spenden an die jeweiligen Empfängerorganisation und übergibt die Spenderdaten an die Organisation, damit diese die Spender:innen über die Verwendung informieren kann. Diese Leistungen bei Online-Zahlungen sparen gemeinnützigen Organisationen erhebliche Abwicklungskosten.
Jeder Spender und Förderer kann aber auch eine klassische Banküberweisung direkt an die Organisation vornehmen. In diesem Fall erhält der Spender nach Angabe seiner Daten die spezifische Kontonummer der Empfängerorganisation mit einem Code für den Verwendungszweck. Durch Angabe dieses Codes bei der Banküberweisung kann die Empfänger Organisation die Spende einfach und eindeutig dem gewünschten Bedarf zuordnen.
Bei einer Förderung an eine gemeinnützige Empfängerorganisation über die FörderApp sind 90 % der Summe zweckgebunden und 10 % der Summe freie Spenden. Die freien Spenden können ebenfalls für den genannten Zweck eingesetzt werden, aber auch für anfallende Kosten sowie für Förderzwecke, die wichtig, aber schwer zu finanzieren sind. So fällt es Kinderheimen beispielsweise leichter 30.000 Euro Spenden für den Kauf eines Kleinbusses zum Transport der Kinder zu erhalten als 300 Euro für die notwendige Haftplicht-Versicherung des Busses. Auf Basis individueller Vereinbarungen mit Empfängerorganisationen und Förderern können bis zu 100 % der Spenden als projektgebundene Spende weitergeleitet werden.
Haus des Stiftens behält sich das Recht vor, Spendengelder nicht weiterzuleiten, insbesondere wenn die Empfängerorganisation die Gemeinnützigkeit verloren hat oder auf entsprechenden Listen des Verfassungsschutzes auftaucht. In diesem Fall werden die Organisation zwar auch von der FörderApp Plattform entfernt, trotzdem kann es zwischenzeitlichen zu Spendeneingängen gekommen sein. Das Haus des Stiftens wird in diesem Fall eine Förderung an eine andere Organisation mit ähnlichen Zwecken vornehmen.
Manche Empfänger-Organisationen haben Richtlinien, von welchen Privatpersonen und Unternehmen sie keine Spende annehmen. Beispielsweise wollen manche Umweltorganisationen keine Spende von Öl-Unternehmen annehmen. Sollte die Organisation die Förderung aus welchen Gründen auch immer nicht annehmen wollen, so wird die Organisation die Förderung an das Haus des Stiftens zurücküberweisen. Das Haus des Stiftens wird dann eine Förderung an eine andere Organisation mit möglichst ähnlichen Zwecken vornehmen. Als Spender oder Förderer hat man die Möglichkeit, sich vorab bei der Empfängerorganisation über entsprechende Richtlinien zu informieren.
Teilnahmebedingungen „KI verein(t) Awards“ 2025
Allgemeines
Haus des Stiftens bietet zusammen mit Microsoft im Rahmen der Initiative ‚KI verein(t)‘ die „KI verein(t) Awards“ an. Wir begrüßen Einsendungen von gemeinnützigen Organisationen, die den Einsatz von KI für sich entdeckt haben und damit als innovatives Beispiel für andere Organisationen vorangehen.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Förderprogramme registriert (Schritte 1 und 2) und damit förderberechtigt sind. Eine gemeinnützige Organisation kann auch mehrere KI-Projekte einreichen.
Die Registrierung der KI-Projekte und deren Abstimmung findet auf einer externen Dienstleitungsplattform namens Judgify statt. Bitte berücksichtigen Sie hierzu unsere Datenschutzbestimmungen und die Datenschutzbestimmungen der Plattform Judgify, um zu erfahren, wie Ihre Daten geschützt und in welchem Umfang sie verwendet und offengelegt werden.
Bewerbungszeitraum
Der Bewerbungszeitraum für die Einreichung der KI-Projekte läuft vom 05.05.2025 bis zum 24.10.2025.
Bestätigung
Sie erhalten nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren umfasst zwei Abstimmungsrunden. Haus des Stiftens trifft anhand festgelegter Auswahlkriterien eine Vorauswahl von KI-Projekten, aus der Microsoft-Mitarbeitende wiederum die zehn besten KI-Projekte auswählen. In der zweiten und finalen Runde bestimmt eine unabhängige Jury die Gewinner:innen.
Die hochkarätige Jury besteht aus sieben Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, von Technologie und Bildung bis hin zu Politik und Philanthropie.
Preise
Die drei am besten bewerteten KI-Projekte erhalten ein Preisgeld:
2.500 € (1. Platz), 1.500 € (2. Platz) und 1.000 € (3. Platz).
Die Gewinner:innen und ihre Organisationen werden Ende November 2025 persönlich informiert und bekannt gegeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Veröffentlichungen
Haus des Stiftens und Microsoft sind berechtigt, die Namen der teilnehmenden Organisationen sowie eine kurze Beschreibung der eingereichten KI-Projekte über Kommunikationskanäle wie Newsletter, Social Media und andere Medien zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Einwilligung veröffentlicht.
Datenschutz
Die von den Teilnehmenden im Bewerbungsformular angegebenen personen- und unternehmensbezogenen Daten werden mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit behandelt und zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des „KI verein(t) Awards“ erhoben, gespeichert und genutzt. Ihre Daten werden Haus des Stiftens, Microsoft und den Jurymitgliedern zur Verfügung gestellt. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.hausdesstiftens.org/Datenschutz. Für die Abwicklung der Bewerbung zum „KI verein(t) Award“ nutzen wir den Dienst Judgify. Die Datenschutzbestimmungen von Judgify finden Sie hier.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ki-vereint@hausdesstiftens.org
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Digital-Report 2020
Herausgeber
Haus des Stiftens gGmbH
Autoren
Prof. Dr. Laura Marie Edinger-Schons, Universität Mannheim
Manuel Reppmann, Universität Mannheim
Marcus Becker, Haus des Stiftens gGmbH
Petra Röhrl, Haus des Stiftens gGmbH
Gestaltung Print
Anja Tichawsky, Haus des Stiftens gGmbH
Gestaltung Web
Johannes Müller, CorrelAid e.V.
Copyright – Urheberrechtshinweis
Alle Inhalte des Digital-Reports 2020, insbesondere Grafiken, Fotos und Texte, sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte liegen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet bei Autoren, Herausgeber und Gestaltern. Gemeinnützigen Organisationen ist die Nutzung der Inhalte des Digital-Reports und des Self-Service-Portals zu ausschließlich eigenen, nicht gewerblichen Zwecken gestattet. Für Nutzungen im gesetzlich erlaubten Rahmen weisen wir insbesondere auf das Änderungsverbot (§ 62 UrhG) und die Pflicht zur Quellenangabe (§ 63 UrhG) hin. Für eine über das Vorstehende hinausgehende Nutzung der Inhalte kontaktieren Sie uns unter: info@hausdesstiftens.org