Qualitätssiegel für Treuhänder
Zum Start des Deutschen StiftungsTages in Nürnberg erhielten ingesamt 14 Organisationen das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung. Die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen initiierte Auszeichnung gilt für drei Jahre. Dr. Christian Sundermann, Geschäftsführender Direktor des Vergabeausschusses, erläutert: „Eine Treuhandstiftung ist eine besonders flexible Art des Stiftens, aber auch eine besonders schutzbedürftige. Die ausgezeichneten Siegelträger sind sich dieser Verantwortung bewusst und bekennen sich zu Transparenz und qualitätsvoller Verwaltung. Sie definieren mit ihrer Arbeit einheitliche und hohe Standards im Markt der Stiftungsverwaltung.“
Das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung wurde erstmals am 1. Oktober 2014 vergeben. Es wurde ins Leben gerufen, um Transparenz und Qualität im Sektor der Verwaltungen von Treuhandstiftungen zu fördern. Derzeit tragen 29 Organisationen das Siegel, darunter Bürgerstiftungen, gemeinnützige Stiftungen und Vereine, kirchennahe Stiftungen, Universitäten und gewerbliche Stiftungstreuhänder. Sie verwalten insgesamt rund 1.700 Treuhandstiftungen mit einem Gesamtvermögen von über 1,18 Milliarden Euro.
Die Kriterien für das Siegel basieren auf den Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen. Sie wurden 2012 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen verabschiedet. Das Siegel kann von Treuhändern jeweils mit Frist zum Jahresende beantragt werden und wird im Rahmen des Deutschen StiftungsTages verliehen. Alle drei Jahre muss das Siegel erneut beantragt werden. Ein unabhängiger, neunköpfiger Vergabeausschuss mit besonderer Expertise in den Bereichen Recht, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Vermögensbewirtschaftung und der Treuhandstiftungsverwaltung prüft die Einreichungen. Angesiedelt ist der Vergabeausschuss beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.
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