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Anlagerichtlinien – Leitplanken für die Vermögensverwaltung

In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, dass gemeinnützige Organisationen ihr Vermögen ohne oder mit veralteten Anlagerichtlinien bewirtschaften. Manche arbeiten beispielsweise noch mit Vorgaben aus Zeiten der Finanzkrise 2008/2009. Mit diesem Artikel möchten wir Sie dazu anregen, bestehende Anlagerichtlinien kritisch zu hinterfragen oder sich vielleicht sogar erstmals systematisch mit ihnen zu beschäftigen. Wir zeigen praxisnah, welche Orientierung sie geben und worauf Sie bei der Ausgestaltung achten sollten.

Fachartikel von Marc Lindenpütz, Vermögensexperte Haus des Stiftens
Erstveröffentlichung Stiftungs-News Juli 2026 – Newsletter abonnieren

Was sind Anlagerichtlinien und warum sind diese sinnvoll?

Anlagerichtlinien – auch Anlagegrundsätze genannt – ergänzen die Satzung einer Organisation. In diesem Nebendokument halten entweder die Stifter:in selbst oder das geschäftsführende Stiftungsorgan fest, wie sie das Vermögen bewirtschaften wollen und welche Grundsätze dabei gelten sollen. Durch diese Vorgaben sollen das Vermögen erhalten, Erträge für die Zweckverwirklichung erwirtschaftet und zugleich der Wille der Stifter:in gewahrt werden. Anlagerichtlinien setzen damit klare Leitplanken für Anlageentscheidungen und geben dem zuständigen Gremium einen verlässlichen Rahmen für sein Handeln – immer zum Wohle der Stiftung.

Für wen sind Anlagerichtlinien wichtig?

Anlagerichtlinien richten sich an unterschiedliche Personen – innerhalb und außerhalb der Organisation. Intern geben sie den handelnden Personen Orientierung und schaffen Klarheit für Kontrollgremien oder ehrenamtlich Mitwirkende. Extern können sie beispielsweise Vermögensverwaltern, Zustifter:innen oder Spender:innen zeigen, nach welchen Grundsätzen die Organisation mit ihrem Vermögen umgeht.

Warum jede Organisation eigene Regelungen braucht

Satzung, Werteverständnis sowie Risiko- und Renditevorstellungen unterscheiden sich von Organisation zu Organisation oft erheblich. Deshalb lassen sich tragfähige Anlagerichtlinien kaum sinnvoll mit standardisierten Musterformularen abbilden. Gleichzeitig haben sich in der Praxis bestimmte Inhalte und eine grundlegende Struktur bewährt, die Transparenz schafft und die langfristige Kontinuität der Vermögensbewirtschaftung unterstützt. Wir stellen sie im Folgenden vor.

Exemplarische Struktur

1. Präambel

Die Präambel stellt den Bezug zur Satzung und zum Willen der Stifter:innen her. Sie macht deutlich, auf welcher Grundlage die Organisation ihr Vermögen bewirtschaftet.

2. Anlageziele

Die Anlageziele leiten sich aus der Satzung und dem Zweck der Organisation ab. In diesem Abschnitt wird festgelegt,

  • welche Rendite langfristig angestrebt wird,
  • welches Risiko die Organisation eingehen möchte und
  • wie das Verhältnis zwischen Sicherheit, Ertrag und Liquidität ausgestaltet sein soll.

Außerdem kann geregelt werden,

  • wie die Organisation mit Nachhaltigkeitsaspekten umgeht,
  • welche Anforderungen an die Portfoliozusammensetzung gelten und
  • wie mögliche Umschichtungsgewinne verwendet werden sollen.

3. Anlageuniversum und Quoten

Dieser Abschnitt legt fest, welche Anlageklassen genutzt werden dürfen – etwa Aktien, Anleihen oder alternative Anlagen – und welche Mindest- oder Maximalquoten bezogen auf das investierbare Vermögen eingehalten werden sollen. Auch der Umgang mit Fremdwährungen oder neuen Anlageformen wie Kryptowährungen und Privatmarktanlagen (z.B. Private Equity, Private Debt oder Infrastruktur) kann hier geregelt werden.

4. Anlageentscheidungen, Berichterstattung und Kontrolle

Die Verantwortung für die Vermögensbewirtschaftung und die Einhaltung der Anlagerichtlinien liegt grundsätzlich beim geschäftsführenden Stiftungsorgan, der sie wiederum an fachlich geeignete Personen oder externe Institutionen übertragen kann, etwa an Vermögensverwalter. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese über entsprechende Erfahrung und Kompetenz in der Stiftungsverwaltung und Vermögensbewirtschaftung verfügen.

Des Weiteren sollte geregelt werden, welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind und in welchen Fällen eine gesonderte Entscheidung des zuständigen Gremiums erforderlich ist. Ebenso empfiehlt es sich festzuhalten,

  • ab wann die Anlagerichtlinien gelten,
  • wie lange (im Optimalfall „bis auf weiteres“) und
  • in welchen Abständen sie überprüft werden (min. einmal jährlich).

Auch die Berichterstattung eines Vermögensverwalters sollte klar definiert sein. Dazu gehören feste Berichtsintervalle sowie Regelungen für außergewöhnliche Entwicklungen an den Kapitalmärkten. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein beauftragter Vermögensverwalter das zuständige Gremium zusätzlich informiert, wenn bestimmte Wertgrenzen oder Marktbewegungen überschritten werden.

Klare Zuständigkeiten, transparente Berichte und regelmäßige Kontrollen helfen dabei, Anlageentscheidungen nachvollziehbar zu treffen und die Verantwortung für die Vermögensbewirtschaftung verlässlich wahrzunehmen.

In der Praxis gilt: lieber klar als kompliziert

Der hier vorgestellte exemplarische Aufbau zeigt die Themen auf, mit denen sich beim Aufsetzen einer Anlagerichtlinie beschäftigt werden sollte. Je nach Knowhow und Größe der jeweiligen Organisation, fällt der Umfang und die Detailtiefe der Anlagerichtlinie sehr unterschiedlich aus. Entscheidend ist weniger die Länge als die Verständlichkeit. Klare, einfache Formulierungen erleichtern die praktische Umsetzung und verhindern unnötigen Abstimmungsaufwand.

Oft lohnt es sich außerdem, externe Unterstützung hinzuzuziehen – insbesondere dann, wenn Organisationen ihre Vermögensbewirtschaftung erstmals strukturieren oder bestehende Richtlinien überarbeiten möchten.

Ein Praxistipp zur Asset-Allokation

In der Praxis beobachten wir häufig, dass gewünschte Renditen nicht zu den festgelegten Anlagequoten passen. Gerade Aktienquoten setzen Organisationen oft sehr niedrig an, obwohl sie gleichzeitig vergleichsweise hohe Renditen erwarten.

Hilfreich ist deshalb ein anderer Blickwinkel: Welche Ausgaben soll die Vermögensanlage in den kommenden Jahren finanzieren? Und welche Rendite muss das investierbare Vermögen dafür erwirtschaften? Daraus lassen sich realistischere Quoten und Anlageziele ableiten.

Fazit: Sind Anlagerichtlinien wirklich notwendig?

Ja. Gut formulierte Anlagerichtlinien liefern den verantwortlichen Gremienmitgliedern oder zuständigen Personen klare Leitplanken. Sie bieten Orientierung, erleichtern Entscheidungen und reduzieren Haftungsrisiken. Sie helfen Organisationen dabei, den Stifterwillen zu wahren und gleichzeitig professionell mit ihrem Vermögen umzugehen.

Wichtig ist dabei vor allem: Einfach und konkret formulieren. Nicht mehr oder komplizierter als nötig. Die Richtlinien sollten klar, nachvollziehbar und praxistauglich bleiben.

Wie Sie gesehen haben, ist der Aufbau einer Anlagerichtlinie nicht sonderlich komplex. Dennoch sollten sie gut vorbereitet und durchdacht sein, um die zur Organisation passende Detailtiefe und Komplexität zu treffen.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Kontakt

Team Vermögensservice
Telefon: +49 (0)89 744 200-354
Fax: +49(0)89 744200-300
vermoegensservice@hausdesstiftens.org

Foto: Suthin, stock.adobe.com

Autor dieses Fachbeitrags

Marc Lindenpütz ist diplomierter Bankbetriebswirt. Er arbeitet seit 2024 als Projektmanager im Bereich Vermögen und Finanzen im Haus des Stiftens. Zuvor war er bei der Volksbank Oberberg tätig.

„Mein Anspruch ist, die Vermögensanlage stets so zu gestalten, dass sie den Stiftungszweck nachhaltig und verantwortungsvoll trägt.”

Marc Lindenpütz

Vermögenspooling – die Geldanlage für Gemeinnützige

Klare Ziele. Professionelle Umsetzung. Unabhängige Kontrolle. Oder kurz: Gemeinsam mehr Vermögen.

www.vermoegenspooling.org

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