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Bildungsscheck 2.0 NRW: Förderung für unsere Weiterbildungen

Förderung für Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

Teilnehmende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können unter bestimmten Bedingungen die Förderung für unsere kostenpflichtigen Weiterbildungen erhalten.

Gute Nachrichten für Teilnehmende aus Nordrhein-Westfalen: Für die Weiterbildungen für gemeinnützige Organisationen von Haus des Stiftens kann unter bestimmten Voraussetzungen der Bildungsscheck 2.0 genutzt werden. Damit werden 50 % der beruflichen Weiterbildungsausgaben, maximal 500 Euro, gefördert.

Die Buchung des Workshops erfolgt wie gewohnt über unsere Website. Für die Nutzung des Bildungsschecks müssen bei der Buchung die persönlichen Daten der teilnehmenden Person hinterlegt werden. Die Rechnung wird auf die Privatperson und nicht auf die Organisation ausgestellt, da die Förderung personenbezogen erfolgt. Den Bildungsscheck 2.0 müssen Sie spätestens einen Tag vor der Weiterbildung online im ESF-Onlineportal des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Förderbedingungen und Antragsstellung

Informationen zu Förderbedingungen und Antragstellung finden Sie auf der Informationsseite des Landes Nordrhein-Westfalen und in unseren FAQ.

FAQ zum Bildungsscheck 2.0

Foto: Anna, stock.adobe.com

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