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Kosten 2017 sind niedrig. Wie erwartet.

Die Kostenquote der Vermögenspooling-Fonds liegt bei etwa 0,76 bis 0,9 % (realTER). Dies sind ganz erheblich geringere interne Kosten im Vergleich zu den meisten anderen Fonds mit Renten- und Aktienanlagen – nur etwa 10 % schaffen eine derart gute Kostenquote.

Gesellschaftliches Engagement

Es gibt mehrere Gründe für diese geringen Kosten bei den Vermögenspooling-Fonds, einige davon sind im gesellschaftlichen Engagement der Beteiligten zu finden! Zur Fondsauflegung investierten mehrere große Stiftungen ein hohes Vermögen in jeden der drei Vermögenspooling-Fonds – dadurch konnten Vorteile bei den Verwaltungs- und Prüfungskosten erzielt werden. Die Finanzexperten, die ihr Wissen für die Vermögenspooling-Fonds einsetzen, arbeiten ehrenamtlich – das sind der Anlagebeirat sowie die unabhängigen Gutachter. Der Initiator Haus des Stiftens hat mit den weiteren Häusern und Personen, die an den Vermögenspooling-Fonds beteiligt sind, möglichst günstige Konditionen verhandelt: Alle stellen ihre Leistungen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Neben den Vermögensverwaltern sind dies HansaInvest, Donner & Reuschel und die WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie das Haus des Stiftens.

Kontrolle

Ein weiterer Grund für die niedrigen Gebühren liegt darin, dass auch die aktuelle Kostenquote genau wie die Performance der einzelnen Fonds einer permanenten Kontrolle unterzogen wird. Natürlich schwanken auch die Kosten mal geringfügig – gerade in unsicheren Zeiten, wenn z.B. mehr Transaktionen generiert werden. Ungewöhnliche Ausschläge führen aber zu sofortigen Rückfragen bei den Verwaltern. Das Haus des Stiftens verzichtet zudem auf einen eigenen teuren Vertriebsprozess. Alle Unterlagen und Informationen können von interessierten Anlegern bequem über das Internet (www.vermoegenspooling.org) abgefragt werden, das spart erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Die Kosten im Einzelnen

  • Die Höhe der Vergütung der Vermögensverwalter wurde von den Initiatoren festgelegt und beträgt niedrige 0,25 % p.a.
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft HansaInvest erhebt im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements eine geringere Gebühr als üblich: 0,14 % p.a.
  • Die Depotbank Donner & Reuschel erhebt im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements ebenfalls eine geringere Gebühr: 0,04 % p.a.
  • Eine Bestandsvergütung wird nicht erhoben: 0,00 %.
  • Das Haus des Stiftens bekommt für Leistungen rund um Kommunikation und Organisation einen festgeschriebenen Anteil. Er ist für alle drei Fonds gleich und beträgt 0,10 % p.a.
  • Sonstige Kosten, die insbesondere durch die Wirtschaftsprüfung (PWC) und Steuerberatung entstehen, können variieren. Im Vermögenspooling-Fonds 1 und 2 betrugen sie im vergangenen Jahr 0,06 %, im Vermögenspooling-Fonds 3 betrugen sie 0,09 %.
  • Kosten von Subfonds können ebenfalls variieren. Typischerweise werden sie beim Vermögenspooling-Fonds 3 am höchsten liegen. Grund: Die Vermögensverwalter dürfen und sollen in beschränktem Umfang in andere Fonds investieren – sowohl in aktiv gemanagte Fonds als auch in Indexfonds (ETFs). In diesen sogenannten Subfonds fallen wiederum Verwaltungskosten an. Im Vermögenspooling-Fonds 1 betrugen sie im Jahr 2017 0,06 %, im Vermögenspooling-Fonds 2 betrugen sie 0,09 % und im Vermögenspooling-Fonds 3 betrugen sie 0,23 %.

Die bislang genannten Posten addieren sich zum sogenannten TER:

Im Vermögenspooling-Fonds 1 belief sich der TER im Jahr 2017 auf 0,65 %, im Vermögenspooling-Fonds 2 auf 0,68 % und
im Vermögenspooling-Fonds 3 auf 0,85 %.

Folgende Kostenposition kommt nun noch hinzu:

Die Transaktionskosten – das sind die Gebühren, die bei Kauf oder Verkauf eines Fonds über die Börse oder ein Depot fällig werden – variieren je nach Bank. Sie betrugen im Jahr 2017 Im Vermögenspooling-Fonds 1 ca. 0,13 %, im Vermögenspooling-Fonds 2 ca. 0,08 % und im Vermögenspooling-Fonds 3 ca. 0,05 %.

Folgendes hingegen nicht:

Das Haus des Stiftens erhebt keinen Ausgabeaufschlag, keine Verkaufsprovisionen auf die Vermögenspooling-Fonds.

Alle genannten Posten addieren sich zum sogenannten realTER:

Im Vermögenspooling-Fonds 1 belief sich der realTER im Jahr 2017 auf 0,78 %,
im Vermögenspooling-Fonds 2 auf 0,76 % und
im Vermögenspooling-Fonds 3 auf 0,90 %.

Übrigens: In den Vermögenspooling-Fonds tragen alle Investoren die gleichen Kosten, unabhängig davon, wie viel Vermögen sie investieren.

Vermögenspooling – die Geldanlage für Gemeinnützige

Klare Ziele. Professionelle Umsetzung. Unabhängige Kontrolle. Oder kurz: Gemeinsam mehr Vermögen.

www.vermoegenspooling.org

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