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Haus des Stiftens

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FörderApp: FAQ und Kontakt

Allgemeines zur FörderApp

Die FörderApp wird von der Haus des Stiftens gGmbH betrieben – einer gemeinnützigen Organisation, deren Zweck es ist, bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Die technische Entwicklung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Particulate GmbH. Alle über die FörderApp eingehenden Spenden und Fördergelder werden durch das Haus des Stiftens verbucht.
Das Haus des Stiftens übernimmt außerdem:

  • Ausstellung und Versand von Spendenquittungen
  • Steuerrechtliche Dokumentation
  • Überweisung der Spenden und Fördermittel an die jeweilige gemeinnützige Organisation

Die registrierte Organisation verwendet die Mittel anschließend eigenverantwortlich gemäß ihrem Förderbedarf.

Registrierung für gemeinnützige Organisationen

Nein, die Registrierung auf der FörderApp ist kostenlos. 

Zur Registrierung wird der Nachweis der Gemeinnützigkeit benötigt:
Für deutsche Organisationen:

  • Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Für kirchliche Organisationen: Bescheinigung der Kapitalerträge / Nichtveranlagungsbescheinigung als PDF


Für ausländische Organisationen:

  • Die Satzung der Organisation
  • Bitte laden Sie ein oder mehrere offizielle Dokumente hoch, die belegen, wer Ihre Organisation rechtsverbindlich vertreten darf. Falls Ihre Organisation eine Eigentümer- oder Gesellschafterstruktur hat (z. B. bei einer gGmbH), fügen Sie bitte auch entsprechende offizielle Nachweise hinzu. Zulässige Unterlagen sind beispielsweise: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Vorstandsbeschluss, Vertretungsbescheinigung, Gesellschafterliste.

Während des Registrierungsvorgangs werden Angaben in drei Bereichen abgefragt:

1. Vorstellung der Organisation
Stellen Sie Ihre gemeinnützige Organisation vor:

  • Kontaktdaten (Name der Organisation, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechperson)  
  • Konto (Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, Name der Bank, IBAN, BIC)  
  • Organisationsbeschreibung (Kurze Beschreibung der Organisation und der Ziele) sowie Organisationslogo und Fotos. Diese Inhalte werden zusammen mit dem Förderprojekt, für das Sie Spenden sammeln, an potenzielle Förderer und Spender vermittelt.  
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Frei,- oder Feststellungsbescheid oder gleichwertiges Dokument)  

2. Vorstellung des Organisationsbereichs
Ein Förderbereich beschreibt den Teil Ihrer Organisation, in dem Sie Fördermittel oder Spenden einsetzen möchten. Das kann z. B. ein bestimmtes Programm, Institut oder Arbeitsfeld sein.
Jede Organisation muss mindestens einen Förderbereich anlegen, um ihre Arbeit für potenzielle Förderer und Spender transparent darzustellen. Bei Bedarf können auch mehrere Förderbereiche erstellt werden, um verschiedene Tätigkeiten oder Themenfelder abzubilden.

  • Bereichsbeschreibung (Name und Kurzbeschreibung)  
  • Kontaktdaten (Adresse und Ansprechperson)  
  • Konto (Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, Name der Bank, IBAN, BIC)  
  • Bereichslogo und Fotos  

Wenn es keine Bereiche oder Abteilungen in Ihrer Organisation gibt, spezifizieren Sie Ihre Organisationsbeschreibung.
Beispiel: Ein Sportverein betreibt mehrere Sportabteilungen. Aufgrund vieler neuer Mitglieder benötigt seine Tennisabteilung neue Tennisschläger für den Verleih. Der Verein beschreibt in der Rubrik „Was wir tun“ die Tennisabteilung. Kurze Zeit später will er auch für sein Schwimmteam Spenden einwerben: Sie brauchen Unterstützung für die Personalkosten der Trainer. Der Verein legt dafür einen neuen Organisationsbereich an und beschreibt die Schwimmabteilung.

3. Vorstellung des Projekts mit Förderbedarf
Stellen Sie Ihre Projekte mit Förderbedarf vor:

  • Projekttitel und Kurzbeschreibung (Wofür werden Sie die Spenden einsetzen?)  
  • Standort  
  • Kontaktdaten (Ansprechperson)  
  • Fotos  
  • Finanzierungsbedarf  

Die hier angegebenen Daten werden an potenzielle Förderer und Spender vermittelt.

Validierung und Änderungen

Nach der Registrierung prüft das Haus des Stiftens Ihre Unterlagen (Validierung). Diese Prüfung bestätigt die Gemeinnützigkeit und Seriosität Ihrer Organisation. Erst nach erfolgreicher Validierung können Sie Projekte veröffentlichen und Förderanträge stellen.

  • In der Regel 3–5 Werktage für Organisationen in Deutschland
  • Bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Prüfung verlängern
  • Die Validierung für ausländische Organisationen kann aufgrund der Compliance – Prüfungen etwas länger dauern

Ja, Sie können Ihr Profil vorläufig anlegen.
Eine Freischaltung erfolgt jedoch erst, wenn der Freistellungsbescheid vorliegt und geprüft wurde.

Ja. Sie können Ihre Daten jederzeit ergänzen oder aktualisieren, indem Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort einloggen.

Projekte und Förderanträge

Die Anzahl der Projekte ist nicht begrenzt – weder pro Organisation noch pro Bereich.

Ein Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn:

  • Ihr Organisationsprofil vollständig ist
  • Mindestens ein Förderbereich veröffentlicht wurde
  • Mindestens ein Projekt veröffentlicht wurde

Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen.

Sie benötigen eine Fördernummer, die Ihnen vom jeweiligen Förderer mitgeteilt wird.

  • Menüpunkt „Förderanträge“ öffnen → „Neuer Förderantrag“ wählen
  • Fördernummer eingeben
  • Ein vorhandenes Projekt zuordnen
  • Angaben prüfen und Nutzungs- sowie Datenschutzbedingungen akzeptieren
  • Antrag absenden

In einigen Antragsverfahren wird zur eindeutigen Zuordnung einer Organisation zusätzlich zur Fördernummer eine Referenznummer benötigt. Diese erhalten die Organisationen zusammen mit der Einladung zur Antragsstellung per E-Mail und müssen sie – falls erforderlich – nach der Fördernummer eingeben.

Der Antrag wird durch das Haus des Stiftens geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Nachdem der Förderantrag gestellt wurde, erhalten nicht-deutsche Empfängerorganisationen über DocuSign die Aufforderung, eine Spendenvereinbarung („Funding Agreement“) zu unterzeichnen. Diese wird zwischen der Empfängerorganisation und dem Haus des Stiftens geschlossen. Die Spendenvereinbarung umfasst u.a. die Beiträge und Zahlungen, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien sowie grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen wie z.B. Laufzeit, Berichtspflichten und Rückzahlungsverfahren. Unterzeichnet wird die Spendenvereinbarung von den in der Registrierung als zeichnungsberechtigt hinterlegten Personen der Organisation.

Compliance – Prüfungen bei Organisationen aus dem Ausland

Zur Einhaltung der Compliance-Standards führt das Haus des Stiftens verschiedene Prüfungen durch:

  • TechSoup-Validierung: Überprüfung der Identität und Gemeinnützigkeit durch das internationale Netzwerk TechSoup Global
  • Sanktionslistenprüfung (OpenSanctions): Automatischer Abgleich mit internationalen Sanktionslisten (EU, UN, OFAC). Die Prüfung erfolgt datenschutzkonform und vertraulich.


Bei Rückfragen kontaktiert das Haus des Stiftens die betroffene Organisation direkt.

Datenschutz und Support

Alle Daten werden gemäß DSGVO vertraulich verarbeitet und ausschließlich für Zwecke der Förderabwicklung verwendet.

Bei technischen oder inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
foerderapp@hausdesstiftens.org

Bei technischen oder inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
foreign-donation@hausdesstiftens.org

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zur FörderApp, Anregungen oder möchten die FörderApp für Ihre Organisation nutzen? Schreiben Sie uns unter:

foerderapp@hausdesstiftens.org

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