Vorteile der FörderApp
„Wenn ich mich mit größeren Beträgen engagiere, möchte ich einfach näher dran sein.“
Alexander Brochier
Stifter


Zwei Anwendungsarten
Für wen ist die FörderApp interessant?
Förder:innen
Für alle, die mehr als 5.000 Euro für gemeinnützige Zwecke einsetzen, die individuelle Empfehlungen und Fördervorschläge erhalten wollen und eine moderne, digitale Kommunikation und Abwicklung wünschen.
Vermögende Privatpersonen, Familien, Förderstiftungen, engagierte Unternehmen, Fördervereine, Medienanstalten, Verbände oder auch engagierte Prominente bekommen durch die FörderApp Zugang zu individuellen Empfehlungen – modern aufbereitet und mit der Möglichkeit, direkt mit dem Projektverantwortlichen zu sprechen. Ohne Umweg.
Non-Profits
Für Hilfsorganisationen und Stiftungen, die ihre Förderer digital und modern mit ihren Projektverantwortlichen verbinden und darüber hinaus auch neue Unterstützer:innen finden möchten.
Spendensammelnde Non-Profit-Organisationen, Verbände, Initiativen und Stiftungen haben durch die FörderApp die Möglichkeit, Kommunikation und Austausch mit ihren Förderern auf ein neues Niveau zu heben. Darüber hinaus erreichen sie freie Berater:innen oder andere Multiplikatoren mit Zugang zu Förderern, beispielsweise Steuerberater, Banken oder Medienhäuser.
Berater:innen
Für alle, die Förderer beraten und ihnen eine moderne, digitale Kommunikation und Abwicklung von gesellschaftlichem Engagement ermöglichen wollen. Berater:innen können die FörderApp kostenfrei nutzen. Ihr Beitrag ist ihr Kontakt zu den Förderern.
Sie beraten Förderer – beispielsweise im Steuerbüro, im Family Office, in der Bank oder als Unternehmens- oder Stiftungsberater? Mit der FörderApp werden Sie Teil eines Philanthropie-Netzwerks und bekommen Zugang zu einer großen Anzahl Förderprojekte.
Gut zu wissen: Hintergrundinformationen und Details
Die FörderApp wird von der Haus des Stiftens gGmbH betrieben, die das gemeinnützige Ziel verfolgt, bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Für die Entwicklung der App wurden die Haus des Stiftens Digital GmbH sowie die Particulate GmbH beauftragt.
Alle über die FörderApp eingehenden Spenden und Fördergelder werden von der Haus des Stiftens gGmbH gebucht. Das Ausstellen und Versenden der Spendenquittungen für das Finanzamt sowie die steuerrechtliche Dokumentation mit dem Finanzamt übernimmt ebenfalls die Haus des Stiftens gGmbH.
Onlinezahlung
Sie können die zentralen Online-Zahlungswege nutzen. Derzeit arbeiten wir mit zwei Online-Zahlungsanbietern zusammen, doch in Zukunft werden weitere Zahlungsanbieter integriert.
Banküberweisung
Ab Frühjahr 2023 ist auch die klassische Banküberweisung möglich: Sie tragen in der FörderApp Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein sowie den Betrag, den Sie überweisen möchten. Daraufhin erhalten Sie eine E-Mail mit den genauen Angaben zum Spendenkonto und einen Fördercode, den Sie im Verwendungszweck eingeben.
WICHTIG: Nur durch den Fördercode kann die Empfängerorganisation Ihre Spende exakt dem Förderbereich und dem von Ihnen gewünschten Bedarf zuordnen. Geben Sie deshalb unbedingt den zugesandten Fördercode im Verwendungszweck der Überweisung an!
Spendenquittung
Bei Online-Zahlungen erhalten Sie Ihre Spendenquittung per E-Mail. Sie werden von der Haus des Stiftens gGmbH für Sie ausgestellt. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie eine Quittung vermissen.
Bei einer Banküberweisung (möglich ab Frühjahr 2023), die direkt an eine der Empfängerorganisationen geht, erhalten Sie Ihre Spendenquittung direkt von der begünstigten Organisation.
Alle gemeinnützigen Organisationen in Deutschland können die FörderApp nutzen, um ihre aktuellen Bedarfe in Deutschland und weltweit zu präsentieren. Sie stellen dazu neben Texten auch Bilder und Videos ein, beispielsweise zu den Projektverantwortlichen, den aktuellen Bedarfen, den Förderbereichen oder der eigenen Organisation.
Voraussetzung für jede gemeinnützige Organisation, die die FörderApp einsetzen will, ist die Unterzeichnung einer vertraglichen Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der Haus des Stiftens gGmbH. Darin garantiert die Organisation folgende sieben Punkte als „Qualitätsversprechen gegenüber Förderern“:
- Persönlicher Kontakt
Die gemeinnützige Organisation nennt potentiellen Förderern in der FörderApp für jeden Bedarf eine Ansprechperson, die für alle Fragen und für den persönlichen Kontakt zur Verfügung steht. - Aktueller Bedarf
Die gemeinnützige Organisation verpflichtet sich, einen Förderbedarf umgehend aus der FörderApp zu entfernen, wenn der Bedarf gedeckt ist oder die Umsetzung des Bedarfs nicht mehr vorgenommen werden kann. Sollte sie zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als die benötigte Summe als Förderung erhalten haben, wird sie die übersteigenden Mittel als freie Spende für wichtige Ausgaben ihrer Organisation verwenden. - Persönlichkeitsrechte
Die gemeinnützige Organisation ist sich darüber bewusst, dass die Informationen, Bilder, Videos und Daten in der FörderApp von allen eingesehen werden, die die FörderApp nutzen. Das betrifft alle Medien – Texte, Bilder, Videos und anderen Dokumente – die den Bedarf, den Einsatz, die handelnden Personen und die Verwendung transparent darstellen. Die gemeinnützige Organisation garantiert, dass sie die Rechte an den genannten Medien hat und dass sie diese Rechte für die FörderApp an die Haus des Stiftens gGmbH und die mit ihre gesellschaftlich verbundenen Organisationen überträgt. Zum Schutz der dargestellten Personen, verpflichtet sich die gemeinnützige Organisation, die Persönlichkeitsrechte und die Interessen aller abgebildeten oder genannten Personen zu wahren, insbesondere die ihrer Mitarbeiter:innen und Geförderten. In diesem Sinne nutzt die Organisation nur Namen und Bilder, wenn sie dazu die Zustimmung der Personen eingeholt hat. Optional kann die gemeinnützige Organisation auch Alias-Namen und alternative Bilder verwenden, solange sie transparent kennzeichnet, dass diese Bilder und Namen nicht der Wahrheit entsprechen. - Ergebnisberichte
Die gemeinnützige Organisation verpflichtet sich, einen ansprechenden Ergebnisbericht mit Text, Bildern oder Videos in der FörderApp hochzuladen, sobald sie 1.000 Euro oder mehr für den dort dargestellten Förderbedarf erhalten hat. Der Bericht wird von ihr zeitnah nach dem Einsatz der Mittel über die FörderApp bereitgestellt. - Dankesbericht
Die gemeinnützige Organisation verpflichtet sich, einen individuellen Dankesbericht mit Bildern oder Videos zu erstellen, wenn ein Förderer den kompletten Förderbedarf übernommen hat. Auch dieser Bericht wird von ihr zeitnah nach dem Einsatz der Mittel bereitgestellt. - Fördererbetreuung
Die gemeinnützige Organisation wird Förderer explizit über die Möglichkeiten und Grenzen einer Förderung informieren.- Beispiele für Möglichkeiten:
- persönliche Führungen für Förderer
- Vorträge für Förderer
- Online-Meetings für Förderer
- Feste oder Reisen für Förderer
- Individuellen Berichte nach persönlicher Absprache im Vorfeld einer Förderung
- Beispiele für Grenzen:
- Prüf- und Freigabeprozesse – beispielsweise wenn Förderungen nur unter dem Vorbehalt einer Prüfung des Förderers entgegengenommen und ggf. zurücküberwiesen werden.
- Einschränkungen in der Kommunikation der Förderung, beispielsweise wenn der Förderer nicht öffentlich über seine Förderung kommunizieren darf.
- Beispiele für Möglichkeiten:
- Spenderdaten
Die gemeinnützige Organisation erhält von der Haus des Stiftens gGmbH alle Daten der Personen, die über die FörderApp für ihre Bedarfe gespendet haben. Die Organisation verpflichtet sich, diese Daten im Sinne der Spender:innen und Förderer zu verwenden und sie auf ihren Wunsch wieder aus ihrer Datenbank zu löschen.
Die gemeinnützigen Projekte erhalten 90 Prozent aller über die FörderApp eingehenden Spenden als zweckgebundene Spende. Die verbleibenden 10 Prozent werden als freie Spenden verwendet.
Hintergrund: Zweckgebundene Spenden fließen meist in „beliebtere“ und konkrete Projekte – zum Beispiel in die Anschaffung eines Busses für ein Kinderheim. „Unbeliebter“ hingegen ist die Förderung von laufenden Kosten. Der Kinderheim-Bus benötig aber auch regelmäßig Benzin. Das gleiche gilt für Verwaltungskosten, Kosten der Digitalisierung oder schwer vermittelbare Projekte wie Gefangenenhilfe. Um auch diese Ausgaben stemmen zu können, brauchen Non-Profit-Organisationen freie Spenden.
Die genannten 10 Prozent freie Spenden teilen sich folgendermaßen auf: Ein Drittel erhält die gemeinnützige Empfänger-Organisation allgemein für ihre Arbeit. Über diesen Anteil werden auch die direkten Kosten einer Spende gedeckt wie anfallende Bankgebühren oder die Kosten für die Erstellung von Spendenquittungen. Ein Drittel erhält das Haus des Stiftens als freie Spende für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Aus diesem Anteil bezahlt es auch die Kosten für die Entwicklung und die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der FörderApp. Von dem letzten Drittel deckt die jeweilige Berater:in zunächst ihre Kosten – beispielsweise für die Unterstützung bei der Erstellung von Empfehlungsseiten – und gibt die verbleibenden freien Spenden an eine gemeinnützige Organisation ihrer Wahl.

Mitmachen? Ihr Kontakt
Der Prototyp der FörderApp wurde im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit Agapedia, Albert Schweitzer Familienwerk, Handicap International, Manuel Neuer Stiftung, Oxfam, Salesianer Don Boscos und Tabaluga Kinderstiftung entwickelt.
In der jetzt folgenden Testphase bieten wir interessierten Non-Profits und Berater:innen auf Wunsch an, die FörderApp für sich zu testen. Bei Interesse kommen Sie bitte auf mich zu.
Philipp Hof
Geschäftsführer im Haus des Stiftens
+49 (0)89 744 200-995
philipp.hof@hausdesstiftens.org
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