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Haus des Stiftens

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FAQ Förderfonds

Konzept, Zielgruppen

Ein digitaler Förderfonds verbindet ein Online-Spendenkonto mit modernen Fördertools. Damit können Fördernde Projekte auswählen, Spendenaktionen starten, Anträge verwalten und jederzeit Transparenz über Mittel und Wirkung erhalten.

Eine klassische Spende ist eine einmalige Zuwendung. Ein Förderfonds dagegen ist langfristig angelegt: Er bündelt Mittel, erlaubt die strategische Auswahl von Projekten, das digitale Management von Anträgen und die Dokumentation von Ergebnissen.

Haus des Stiftens übernimmt die rechtliche und steuerliche Abwicklung, prüft Projekte auf Gemeinnützigkeit, stellt Verträge und Nachweise bereit und sorgt für Transparenz. So können Fördernde sicher sein, dass ihre Mittel korrekt eingesetzt werden.  

Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen, die mehr als 10.000 € Förderung einsetzen möchten. Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Initiativen oder öffentliche Einrichtungen, die Fördermittel beantragen.

  • Fondsgründung ab ca. 10.000 € Fördersumme 
  • Einzelne Förderungen sind flexibel gestaltbar 
  • Nach oben gibt es keine feste Grenze

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen und Projekte im In- und Ausland. Die Auswahl kann nach eigenen Schwerpunkten erfolgen.

Ein Förderfonds ist im Unterschied zu einer Stiftung oder einem Verein schnell eingerichtet, flexibel und einfacher in der Handhabung. Er hat keine eigenen Verwaltungsstrukturen und bietet Ihnen trotzdem rechtliche Sicherheit.

Beim Crowdfunding steht meist ein einzelnes Projekt mit fester Zielsumme im Vordergrund. Ein Förderfonds bündelt dagegen mehrere Projekte, ist langfristig angelegt und erlaubt strategische Mittelvergabe.

Nutzung und Projektförderung

Ja. Fonds können so aufgesetzt werden, dass mehrere Fördernde, Abteilungen oder ganze Engagement-Teams zusammenarbeiten und gemeinsam Projekte auswählen.

Ja. Mit der Funktion „Eigene Spendenaktion“ oder durch persönliche Förderempfehlungen können Engagierte selbst aktiv werden und ihr Netzwerk einbeziehen. 

Ja. Fördernde können festlegen, ob Gelder als Matching-Fonds eingesetzt werden oder ob Co-Funding mit Partnern vorgesehen ist. 

Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen. Haus des Stiftens prüft lediglich die formalen und rechtlichen Kriterien (z. B. Gemeinnützigkeit)

Nein. Die Gelder können nach und nach ausgeschüttet werden.

Haus des Stiftens prüft die Situation und stimmt mit den Fördernden ab, wie Mittel ggf. umgeleitet oder zurückgeführt werden. Transparenz ist jederzeit gewährleistet. 

Je nach Fondsregelung werden Mittel anteilig ausgeschüttet oder für andere Projekte eingesetzt. In jedem Fall werden Fördernde informiert und die Mittelverwendung offengelegt. 

Projekte können jederzeit hinzugefügt oder entfernt werden. Spendenaktionen lassen sich flexibel starten. Auch Berichts- und Kommunikationsformate können angepasst werden. 

Kosten und Transparenz

Beim Basispaket gehen 98% Ihrer Spenden in die Projektförderung. 2% erhält das Haus des Stiftens als freie Spende zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Wenn Sie Add-Ons wie den Antragsservice oder Fundraising-Tools wünschen, stimmt Haus des Stiftens mit Ihnen den Anteil der freien Spende ab. Details dazu lesen Sie auf der Seite Förderfonds.

Die Spendenbescheinigung wird automatisch erstellt und zugesandt.

Alle Transaktionen können Sie im Portal CONNECT Förderfonds jederzeit nachvollziehen. Organisationen liefern aussagekräftige Ergebnisberichte, die Sie mit Spender:innen teilen können.

Digitale Fördertools

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Technik und Sicherheit

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Wirkung und Langfristigkeit

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Aktuelles

  • Fachtag Stiftungsfundraising 2025 in Berlin

    Fachtag Stiftungsfundraising 2025 in Berlin

    Fundraising im Fokus! Geschäftsführerin Gerit Reimann und Stiftungsberaterin Julia Parrino waren für uns in Berlin.
  • Haftungsrisiken für Vorstände

    Haftungsrisiken für Vorstände

    Wer sensibilisiert ist und die Risiken kennt, kann sich auch vor Fehlern schützen. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Melanie Jakobs.
  • Partner finden – Ausschreibungen und Anträge

    Partner finden – Ausschreibungen und Anträge

    Tessa Vorbohle

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