Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
Das schwere Erdbeben im Februar 2023 in der Türkei und in Syrien hat großes menschliches Leid verursacht und zu massiven Schäden geführt. Zur Unterstützung der Erdbebenopfer hat das Bundesfinanzministerium am 27.02.2023 in einem Katastrophenerlass steuerliche Erleichterungen bei Hilfen für Erdbebenopfer veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums. Die entsprechenden Regelungen wurden gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und gelten rückwirkend für Maßnahmen seit dem 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Auch das stifterische Engagement wird damit beispielsweise beim Sammeln von Spenden und bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen erleichtert. Aber ist das, was gemeinnützigkeitsrechtlich ausnahmsweise erlaubt ist, gleichzeitig stiftungsrechtlich zulässig? Lesen Sie dazu den Beitrag des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.
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