Von der Idee zur Gründung einer Stiftung
Fachbeitrag, April 2017
Viele Menschen schrecken vor einer Stiftungsgründung zurück, da sie sich einer verwirrenden juristischen und steuerlichen Begriffsvielfalt gegenüber sehen – man begegnet hier etwa der rechtsfähigen Stiftung, der Treuhandstiftung, dem Stiftungsfonds, der Zustiftung, der Familienstiftung, der Bürgerstiftung, der Verbrauchstiftung, der gemeinnützigen oder der privatnützigen Stiftung, der kirchlichen und der öffentlich-rechtlichen Stiftung, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch stellt sich die Frage, ob eine Stiftung überhaupt das passende Modell für das geplante gemeinnützige Engagement ist oder möglicherweise doch eine gemeinnützige GmbH oder ein Verein.
Zentral ist zunächst die Frage, welche Zielrichtung das gemeinnützige Engagement haben soll: Will ich operativ eigene Projekte entwickeln und umsetzen, oder möchte ich Projekte bestehender gemeinnütziger Einrichtungen finanziell fördern? Soll das gemeinnützige Engagement über meinen Tod hinaus langfristig fortbestehen? Ist mir eine flexible Anpassungsmöglichkeit an geänderte Umstände wichtig oder soll Maßstab die Satzung zum Zeitpunkt der Gründung und damit der ursprüngliche Stifterwille sein, über dessen Einhaltung staatlicherseits gewacht wird? Möchte ich allein bzw. im kleinen Kreis Entscheidungen treffen oder eher gemeinsam in einer Gruppe aktiv sein? Was (wieviel Zeit, Geld) will ich wann (lebzeitig, testamentarisch) einbringen? Welche steuerlichen Vorteile sind damit verbunden? Und nicht zuletzt: welche Zwecke möchte ich verfolgen, und gibt es dafür einen Bedarf?
Hier ist es hilfreich, sich mit verschiedenen Gesprächspartnern auszutauschen, um damit die eigenen Vorstellungen weiter zu konkretisieren und das Bild zu schärfen. Man kann sich auf Stiftertreffen mit bereits aktiven Stiftern austauschen und von deren Erfahrungen profitieren. Denkbare Gesprächspartner sind auch Familie und Freunde, die kritische Fragen stellen, Vertreter und Vorstände gemeinnütziger Organisationen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich aktiv sind und den Förderbedarf kennen, Interessenvertretungen im gemeinnützigen Bereich wie beispielsweise der Bundesverband Deutscher Stiftungen, und schließlich im Rahmen einer entgeltlichen Beratung Experten im Gemeinnützigkeitsrecht und fachlich spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte.
Wenn sich dann die Stiftung als die richtige Form herauskristallisiert hat, kommt die Detailplanung und konkrete Umsetzung. Bei der Variante der Treuhandstiftung brauche ich einen verlässlichen und zu meinem Förderkonzept passenden Treuhänder, der entweder bei einer bestimmten Hilfsorganisation angesiedelt ist oder aber ein freier Träger sein kann, der – im Rahmen der Satzungszwecke – die Förderung von Projekten beliebiger gemeinnütziger Einrichtungen erlaubt. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es dann später auch, die Verwaltungsaufgaben zu übernehmen wie beispielsweise Spendenquittungen ausstellen, Jahresrechnung erstellen und Abgabe der Steuererklärung. Bei der Variante der rechtsfähigen Stiftung muss ich mir überlegen, ob ich die Stiftungsverwaltung (gegebenenfalls teilweise) selbst erledigen möchte oder ob – und zu welchen Konditionen – ich mir dafür kompetente Hilfe suche.
In beiden Varianten ist vor Gründung ein Satzungsentwurf zu erstellen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Der Treuhänder hat hier in der Regel eigene Vorgaben, die noch individuell an die Vorstellungen des angehenden Stifters angepasst werden, und bei der rechtsfähigen Stiftung sollte auf eine qualifizierte rechtliche Beratung Wert gelegt werden, zumal spätere Änderungen der Satzung hier nur sehr eingeschränkt möglich sind.
In jedem Fall sollte man nichts überstürzen, insbesondere nicht nur, um Steuervorteile auszunutzen. Sinnvoll kann es sein, zunächst mit einer Treuhandstiftung zu beginnen, um im kleinen Maßstab zu testen, ob und wie die Stiftung funktioniert. Hier kann die Satzung ohne weiteres angepasst und auch das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen jederzeit aufgestockt werden – und bei Bedarf kann eine Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung erfolgen.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Melanie Harbich, Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zentral ist zunächst die Frage, welche Zielrichtung das gemeinnützige Engagement haben soll: Will ich operativ eigene Projekte entwickeln und umsetzen, oder möchte ich Projekte bestehender gemeinnütziger Einrichtungen finanziell fördern? Soll das gemeinnützige Engagement über meinen Tod hinaus langfristig fortbestehen? Ist mir eine flexible Anpassungsmöglichkeit an geänderte Umstände wichtig oder soll Maßstab die Satzung zum Zeitpunkt der Gründung und damit der ursprüngliche Stifterwille sein, über dessen Einhaltung staatlicherseits gewacht wird? Möchte ich allein bzw. im kleinen Kreis Entscheidungen treffen oder eher gemeinsam in einer Gruppe aktiv sein? Was (wieviel Zeit, Geld) will ich wann (lebzeitig, testamentarisch) einbringen? Welche steuerlichen Vorteile sind damit verbunden? Und nicht zuletzt: welche Zwecke möchte ich verfolgen, und gibt es dafür einen Bedarf?
Hier ist es hilfreich, sich mit verschiedenen Gesprächspartnern auszutauschen, um damit die eigenen Vorstellungen weiter zu konkretisieren und das Bild zu schärfen. Man kann sich auf Stiftertreffen mit bereits aktiven Stiftern austauschen und von deren Erfahrungen profitieren. Denkbare Gesprächspartner sind auch Familie und Freunde, die kritische Fragen stellen, Vertreter und Vorstände gemeinnütziger Organisationen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich aktiv sind und den Förderbedarf kennen, Interessenvertretungen im gemeinnützigen Bereich wie beispielsweise der Bundesverband Deutscher Stiftungen, und schließlich im Rahmen einer entgeltlichen Beratung Experten im Gemeinnützigkeitsrecht und fachlich spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte.
Wenn sich dann die Stiftung als die richtige Form herauskristallisiert hat, kommt die Detailplanung und konkrete Umsetzung. Bei der Variante der Treuhandstiftung brauche ich einen verlässlichen und zu meinem Förderkonzept passenden Treuhänder, der entweder bei einer bestimmten Hilfsorganisation angesiedelt ist oder aber ein freier Träger sein kann, der – im Rahmen der Satzungszwecke – die Förderung von Projekten beliebiger gemeinnütziger Einrichtungen erlaubt. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es dann später auch, die Verwaltungsaufgaben zu übernehmen wie beispielsweise Spendenquittungen ausstellen, Jahresrechnung erstellen und Abgabe der Steuererklärung. Bei der Variante der rechtsfähigen Stiftung muss ich mir überlegen, ob ich die Stiftungsverwaltung (gegebenenfalls teilweise) selbst erledigen möchte oder ob – und zu welchen Konditionen – ich mir dafür kompetente Hilfe suche. In beiden Varianten ist vor Gründung ein Satzungsentwurf zu erstellen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Der Treuhänder hat hier in der Regel eigene Vorgaben, die noch individuell an die Vorstellungen des angehenden Stifters angepasst werden, und bei der rechtsfähigen Stiftung sollte auf eine qualifizierte rechtliche Beratung Wert gelegt werden, zumal spätere Änderungen der Satzung hier nur sehr eingeschränkt möglich sind.
In jedem Fall sollte man nichts überstürzen, insbesondere nicht nur, um Steuervorteile auszunutzen. Sinnvoll kann es sein, zunächst mit einer Treuhandstiftung zu beginnen, um im kleinen Maßstab zu testen, ob und wie die Stiftung funktioniert. Hier kann die Satzung ohne weiteres angepasst und auch das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen jederzeit aufgestockt werden – und bei Bedarf kann eine Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung erfolgen.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Melanie Harbich, Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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